...weisen sie darauf hin, dass der Schuldner mit dem Begleichen der ursprünglich geschuldeten Summe stillschweigend auf die Hauptforderung und nicht in Anrechnung auf Zinsen und Kosten nach § 367 BGB geleistet hat . Der Unterschied dürfte sich im konkreten Fall auf 3 bis 7 Cent belaufen...
Der Referendar darf den Käse dann nochmal nachrechnen und prüfen, ob das nicht doch Unfug ist, was der Richter so meint.