...weisen sie darauf hin, dass der Schuldner mit dem Begleichen der ursprünglich geschuldeten Summe stillschweigend auf die Hauptforderung und nicht in Anrechnung auf Zinsen und Kosten nach § 367 BGB geleistet hat . Der Unterschied dürfte sich im konkreten Fall auf 3 bis 7 Cent belaufen...

Der Referendar darf den Käse dann nochmal nachrechnen und prüfen, ob das nicht doch Unfug ist, was der Richter so meint.

       Von woody_b am 07.06.05 um 20:33h| 1 Kommentar |comment|