Die Jurastudentin hat ausgebloggt. Diverse Kollegen fühlten sich wohl von ihr auf die Füße getreten (1, 2), was sie zum Ziehen der Notbremse veranlasst hat. Vermute ich mal ins Blaue hinein. Wenn man da ein bisschen rumklickt, gewinnt man nebenher einen Einblick in die kleinen Eitelkeiten mancher (über?)ambitionierter Jungjuristen. Geht mal öfter einen Trinken, Leute!
... vom Lernstress. Und der Ausbildung im Allgemeinen. Man darf mich jetzt Volljurist schimpfen, oder Assessor meinetwegen. Nach einer erwartungsgemäß schlaflosen Nacht und 4 Stunden morgendlicher Höchstkonzentration bin ich jetzt noch irgendwie körperlich und geistig zu erschöpft, um mich richtig freuen zu können. Es gilt der ausgelutschte Olympiasiegerspruch: Isch muss dat erstmal in Ruhe verarbeiten.
Die gute Nachricht zuerst: Heute Morgen hat niemand bei mir geklingelt. Das heißt, ich hab die schriftliche Prüfung zum 2. Staatsexamen bestanden, Durchfallergebnisse kommen immer per Einschreiben. Also frohen Mutes den Briefkasten gelehrt - den Brief der Sächsischen Staatsregierung noch nicht aufgemacht, im Fahrstuhl aber schon mal durch das Sichtfenster gelinst und irgendwas von mündlicher Prüfung gelesen. Nun gut. In der Wohnung erstmal gesetzt, nervös den Umschlag aufgerissen und dann das: Ich hab zwar bestanden - aber mit fast der geringstmöglichsten Punktzahl, die dafür notwendig ist. Das bedeutet, ich muss mich in der mündlichen Prüfung deutlich verbessern, damit die jahrelange Ausbildung zum Volljuristen endlich ein Ende findet. Eine Seite weiter: die Zusammensetzung der Prüfungskommission für die Mündliche. Schock. Vorsitzender und Prüfer im Strafrecht ist der Präsident des Landesjustizprüfungsamts, bekannt als extrem harter Hund. Bei ihm zählt nur Wissen, die schauspielerischen und komödiantischen Talente, von welchen ich in der mündlichen Prüfung zum ersten Staatsexamen noch profitiert hatte, kann ich diesmal vergessen. Jetzt heißt es einen Monat lang Lernen bis der Arzt kommt und obwohl ich das hasse, werd ich es auch tun. Ich will den scheiß Abschluss - irgendwann reichts mal mit der Ausbildung. Auf ein weiteres Jahr Referendarsdasein hab ich keine Lust. Nun denn, frisch ans Werk.
Wolfgang Ferner, Herausgeber der Zeitschrift "Straßenverkehrsrecht" und vor allem des "Handbuch zum Straßenverkehrsrecht", das mir in der Referendarszeit schon des öfteren beste Dienste geleistet hat, ist jetzt auch mit einem eigenem Blog am Start. Der Titel: - oh Wunder - Straßenverkehrsrecht.
Heißt es "der Beklagte" oder "die Beklagte"? "Das Beklagte" geht ja nun wirklich nicht.
Nach 9 Klausuren und 45h Nettoprüfungszeit ist das schriftliche Examen geschafft. Obwohl die letzten drei Klausuren ganz passabel liefen bleibt insgesamt ein eher ungutes Gefühl. Vor allem im Strafrecht hab ich wohl nicht viel gerissen. Egal, jetzt heißt es dreieinhalb Monate abwarten und Tee trinken. Heute Abend wird letzterem aber Hochprozentiges beigemischt.
kann man nichts machen. Erst wird das Versäumnisurteil wochenlang nicht zugestellt, jetzt die Verhandlung nach Einspruch des Gegners 2 Tage vor dem Termin wegen "Umbesetzung der Kammer" um einen weiteren Monat verschoben. Dass der vom Gegner zwischenzeitlich gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der bei erfolgter Eröffnung greifende § 240 ZPO, d.h. Unterbrechung des Verfahrens (und das könnte bei dem Fall ein paar Jährchen dauern) etwas damit zu tun haben, ist nur eine böswillige Vermutung meinerseits.
... nächste Seite