kann man nichts machen. Erst wird das Versäumnisurteil wochenlang nicht zugestellt, jetzt die Verhandlung nach Einspruch des Gegners 2 Tage vor dem Termin wegen "Umbesetzung der Kammer" um einen weiteren Monat verschoben. Dass der vom Gegner zwischenzeitlich gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der bei erfolgter Eröffnung greifende § 240 ZPO, d.h. Unterbrechung des Verfahrens (und das könnte bei dem Fall ein paar Jährchen dauern) etwas damit zu tun haben, ist nur eine böswillige Vermutung meinerseits.

       Von woody_b am 05.10.05 um 19:20h| 0 Kommentare |comment|