...des alleinigen AG-Vorstands im Rahmen der Haftung der AG innerhalb einer atypischen stillen Gesellschaft - oder so. Investmentfondbetrugsgedöhns. Mir dreht der Kopf, ich hab keine Lust mehr und eine Erkältung ist auch im Anmarsch. Jetzt ist erstmal Schluss. Morgen in die Bibliothek und durchkämpfen. Spaß macht das nicht.
können einem dermaßen auf den Sack gehen! Schon die dritte Klageerwiederung, keine neuen Fakten und seine Rechtsauffassung wird immer abwegiger. Man meint, dieses Mandat ist sein einziges und er versucht mit allen Mitteln den Streit zu gewinnen, was m.E. jedoch aussichtslos sein dürfte. Werde diemal nicht antworten und den Richter einfach entscheiden lassen. (Es sei denn, mein Ausbilder will das anders.) Irgendwann is mal gut. So ein Hampelmann, echt.
Das Petitionswiki! Es wird an einer Petition gebastelt, mit deren Hilfe eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Abmahnungen erreicht werden soll. Mehr bei ZDNet.de. Klingt interessant, nur scheint mir der Zeitpunkt etwas ungünstig. Man kann ja erstmal ein paar Monate an der Petition feilen, bis sich der Neuwahltrubel gelegt hat und die Köpfe frei für derlei Dinge sind.
via mindermeinung.de
...weisen sie darauf hin, dass der Schuldner mit dem Begleichen der ursprünglich geschuldeten Summe stillschweigend auf die Hauptforderung und nicht in Anrechnung auf Zinsen und Kosten nach § 367 BGB geleistet hat . Der Unterschied dürfte sich im konkreten Fall auf 3 bis 7 Cent belaufen...
Der Referendar darf den Käse dann nochmal nachrechnen und prüfen, ob das nicht doch Unfug ist, was der Richter so meint.
Eltern haften für ihre Kinder, d.h: Wer minderjährigen Sprösslingen ein voll funktionsfähiges Handy überlässt, hat für alle Vetrträge einzustehen, die das Kind dann damit abschließt. Gemeint sind die unsäglichen Klingeltonabos und geäußert hat dies ein Vertreter der Jambabrigade gerade bei SternTV. Das ist natürlich Unfug. Verträge kommen ausschließlich zwischen den abschließenden Personen zustande, es sei denn, diese agieren als Vertreter Dritter. Die Kinder werden in der Regel sicher nicht von den Eltern bevollmächtigt, Klingeltonaboverträge für sie mit Jamba abzuschließen. Auch der Ausnahmetatbestand der Anscheinsvollmacht liegt nicht vor. Weder dulden die Eltern mit dem Überlassen des Handys stillschweigend, dass die Kinder damit externe Verträge, die mit den normalen Mobilfunkverträgen nichts mehr zu tun haben, abschließen, noch stellt dieses Überlassen ein "fahrlässiges" Ermöglichen des Abschlusses solcher Verträge dar. Die von Jamba vertretene Rechtsauffassung ist m.E. schlichtweg Quatsch. Die Rechtslage ist eindeutig. Die von den Kindern abgeschlossenen Verträge bedürfen der Genehmigung der Eltern. Fehlt diese, kann dass abgebuchte Geld von Jamba zurückgefordert werden. Auch der sog. Taschengeldparagraph, der besagt, dass Kinder mit dem ihnen überlassenen Taschengeld frei verantwortlich vertragliche Verpflichtungen eingehen können, greift hier nicht, da er auf Abonnementverträge nicht anwendbar ist. Udo Vetter hat letzteres bei Jauch gut und für jedermann verständlich dargelegt. Ich hoffe, die Jauch-Quote tut ihren Teil und viele betroffene Eltern fordern ihr Geld zurück. Jamba dürfte dies eigentlich nicht großartig in Bedrängnis bringen, liegt doch das Durchschnittsalter der Klingeltonbesteller nach eigenen Angaben bei 24 Jahren...
Du stehst früh auf. Früher als sonst, aber immer noch später als du eigentlich solltest. Die Geschwindigkeit der morgendlichen Routinen wird etwas hochgefahren, Rasieren entfällt. Die Tragfähigkeit des Rucksacks wird voll ausgereizt: Gesetze, Kommentare, Formularbuch, Lehrbuch für den Notfall, Schreibzeug, Tacker, Verpflegung. Nach 15 Minuten Fußweg durch die verschneite Südvorstadt kommst du nur 3 Minuten zu spät, schnappst dir 'nen Aufgabentext, und gehst, den Pünktlichen grüßend zunickend, an deinen Platz. Du packst den Rucksack komplett aus und beginnst den Aufgabentext durchzulesen. Nach einer halben Seite denkst du: Warum hab ich eigentlich schon den Rucksack ausgepackt? Du liest weiter und nach anderthalb Seiten ärgerst du dich dann richtig, den doofen Sack schon ausgepackt zu haben. Hinter dir geht jemand. Rechts von dir geht jemand. Du ertappst dich dabei, den Sachverhalt nur noch zu überfliegen anstatt ihn sorgfältig durchzuarbeiten. Der Drang sich durchzubeißen ist latent vorhanden aber heute zu schwach, als dass er einen Motivationsschub auslösen könnte. Du must nur zwei von vier Klausuren schreiben. Eine hast du mit passablem Ergebnis schon in der Tasche, zwei kommen noch. Die Entscheidung steht. Du packst den ganzen Krempel wieder ein und gehst, den Durchhaltenden zum Abschied zunickend, aus dem Zimmer. Auf dem Rückweg nimmst du dir vor, dich das nächste mal besser vorzubereiten.
im Rahmen der Strafstation. So kurz vor Weihnachten jemanden hinter Gitter zu bringen ist nicht schön, lies sich aber nicht vermeiden. Morgen die Abschlussklausur und zwischen den Tagen noch die schriftliche Ausfertigung des heutigen Urteils, dann hat sichs erstmal mit Strafrecht. Ab 3. Januar ruft das Abenteuer - Verwaltungsstation im Regierungspräsidium.
Der BGH hat heute endgültig klargestellt, dass Verbrauchern auch im Rahmen von Internetauktionen ein Widerrufsrecht (bei ordnungsgemäßer Belehrung innerhalb einer Frist von 14 Tagen) gegenüber Verkäufern zusteht, die als Unternehmer handeln. Eine gute Darstellung dazu findet man bei Adversario. Wer schon mal da ist, sollte sich gleich noch den Artikel zum Begriff des Unternehmers bei Ebay zu Gemüte führen.
Das Bosman-Urteil ist schon ein paar Jährchen her (guckense hier oder da), da schickt sich das Landgericht Oldenburg an, die kleinen Amateurvereine endgültig zu ruinieren. Begründung:Die FIFA sei aber eine privatrechtliche Organisation, deren Regeln nationales Recht nicht aufzuheben vermögen. Gemeint ist die Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Wann wird endlich einmal kapiert, dass bezahltes Sporttreiben eben kein stinknormaler Beruf i.S.d. Art. 12 GG ist, sondern eine Tätigkeit, für die besondere Regeln gelten müssen! Dies gilt insbesondere für den Amateurfußball: die Vereine bilden junge Spieler kostenlos 10 Jahre aus, ohne dabei einen nennenswerten Gewinn zu erzielen (=wesentlicher Unterschied zur normalen Berufsausbildung, sowohl in puncto Dauer als auch in der Effizienz für den Arbeitgeber). Erst durch erfolgreichen Einsatz im Erwachsenenbereich werden Sponsoren angelockt, mit Hilfe derer wiederum die Ausbildungskosten der Nachfolgejahrgänge bezahlt werden. Wechselt der Spieler den Verein und trägt damit nichts mehr zum Erfolg/Gewinn desselben bei, wird dies durch die Ausbildungsentschädigung (früher: Ablösesumme) wettgemacht. Fällt diese Einnahmequelle jetzt weg, was anzunehmen ist, wenn das Urteil bestandskräftig werden sollte ("Präzedenzfall"), bricht dieses System zusammen: Profivereine bedienen sich gratis bei den Amateurclubs, die Arm-Reich-Schere im Fußball öffnet sich ein weiteres Stück, die vielen zumeist ehrenamtlich tätigen Jugendtrainer werden nicht nur in den Arsch getreten, wenn von ihnen ausgebildetet Spieler ohne Entschädigung den Verein verlassen können, sie müssen auch mangels Refinanzierung künftig unter schlechteren Bedingungen arbeiten. (Material, Trainingsplätze, Transport usw.) Mancher Verein verzichtet jetzt bereits auf den sportlich erreichten Aufstieg, weil er sich den Spielbetrieb in der höheren Klasse nicht leisten kann! Am LG Oldenburg hat man sich über all das wohl keine Gedanken gemacht. Oder es fehlte die Courage, den Berufsbegriff des Art. 12 GG einmal im Sinne des Sports auszulegen.
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