Der BGH hat heute endgültig klargestellt, dass Verbrauchern auch im Rahmen von Internetauktionen ein Widerrufsrecht (bei ordnungsgemäßer Belehrung innerhalb einer Frist von 14 Tagen) gegenüber Verkäufern zusteht, die als Unternehmer handeln. Eine gute Darstellung dazu findet man bei Adversario. Wer schon mal da ist, sollte sich gleich noch den Artikel zum Begriff des Unternehmers bei Ebay zu Gemüte führen.
       Von woody_b am 03.11.04 um 14:05h|  ... comment  ...

das wird ebay etwas normalisieren, oder besser noch, auf den boden holen.

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huch, falsch verlinkt - jetzt passt es wieder.

ob das jetzt enorm viel ändert, muss man abwarten. die großen anbieter halten sich eh schon an den verbraucherschutz. kritisch wirds für "kleinst-powerseller", "pfiffige Studenten" usw., die sich selbst vlleicht als nichtgewerblich definieren, obwohl sie es schon längst nicht mehr sind. machen in der ecke viele käufer vom widerrufsrecht gebrauch, wird es mit der liquidität der verkäufer schnell zuende gehen. in der hinsicht vlleicht schon ein schritt von "schnelles geld mit ebay" hin zum normalen markt.

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