Bei Big Brother wurde gerade über den Gerichtstermin von Bewohner Heiko Herlofson "berichtet", d.h. der gute Mann durfte vor und nach der Verhandlung sein gewohnt grenzdebiles Gebrabbel zum Besten geben. Kein Wort dazu, worum es eigentlich ging. Wahrscheinlich war das Thema nicht zielgruppen- und werbekundengerecht genug:
Seinen Kumpel Roland U. (49), angeklagt wegen Vergewaltigung einer 16-Jährigen, entlastete er: "Niemand wurde zu irgendwas gezwungen." Staatsanwalt Michael Höhle warf dem gelernten Bauschlosser U. vor: "Sie haben das Mädchen am 23. August 2002 in einer Gohliser Wohnung gezwungen, Sie und Heiko Herlofson oral zu befriedigen." Der Angeklagte äußere sich nicht, so seine Anwältin Astrid Koch. Und Sachsen-Heiko gab an: "Mir waren die Augen verbunden." Zwei junge Damen hätten ihn entkleidet. "Sie konnten mit mir machen, was sie wollten." Die Frauen wurden über Stunden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört. Sie hatten Anzeige erstattet. Auch gegen Herlofson war ermittelt, das Verfahren aber eingestellt worden. Grund: Er habe ja nichts gesehen, nichts gehört und nichts gemacht.