...ist Geschichte und ich frage mich, warum ich mir das Wochenende mit Prozessrechtlernen versaut habe, wenn am Ende doch nur reines Schadensersatzrecht geprüft wird. Toll auch, dass der Fall 1999 handelte, als noch altes Schadensersatzrecht galt - was nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Anspruchsgrundlagen für Schmerzensgeld hat. (insbesondere, wenn man nur die Gesetzestexte für das neue Schadensersatzrecht zur Verfügung hat) Jetzt gönn ich mir eine Stunde Freizeit und dann gehts an das Schreiben des nächsten Urteils. Hoffentlich be.com ich das zügig hin - möchte endlich mal etwas Freizeit ohne schlechtes Gewissen (d.h. ohne Gedanken an eigentlich für die Aktenbearbeitung benötigte aber durch z.B. EM-Gucken verschwendete Zeit) genießen.
       Von woody_b am 21.06.04 um 16:17h|  ... comment  ...