Der BGH hat heute endgültig klargestellt, dass Verbrauchern auch im Rahmen von Internetauktionen ein Widerrufsrecht (bei ordnungsgemäßer Belehrung innerhalb einer Frist von 14 Tagen) gegenüber Verkäufern zusteht, die als Unternehmer handeln. Eine gute Darstellung dazu findet man bei Adversario. Wer schon mal da ist, sollte sich gleich noch den Artikel zum Begriff des Unternehmers bei Ebay zu Gemüte führen.

       Von woody_b am 03.11.04 um 14:05h| 2 Kommentare |comment|

 


die wurden 2000 doch am meisten beschissen und als Wähler letztendlich entmündigt. Wieso wählen die den Arsch dann wieder? Ham die vielen Rentner da alles schon vergessen?

       Von woody_b am 03.11.04 um 11:45h| 0 Kommentare |comment|